Der Streitfall ist der Ernstfall – hier zeigt sich, wer wirklich die besseren Karten hat. Das Gesellschaftsrecht nimmt dabei eine interessante Sonderstellung ein, da hier oft nicht nur zwei Parteien, sondern viele Akteure mit ganz unterschiedlichen Interessen beteiligt sind. Daher pflegen wir das Prozessrecht als eigenständige und gleichwertige Disziplin und lassen die gewonnenen Erfahrungen in unsere Gestaltungs- und Transaktionspraxis einfließen. Wir kämpfen für die Rechte unserer Mandanten z. B. bei:

  • fehlgeschlagenen Unternehmens- oder Beteiligungserwerben (Kaufpreisnachverhandlungen, Gewährleistung, Schadensersatz- und Garantiehaftung von Veräußerern und Organen, Formfragen, Anfechtung)
  • Auseinandersetzungen zwischen Partnern oder Gesellschaftern (Streitschlichtung, Geschäftsführungsmaßnahmen, Gesellschafterversammlungen, Ausschluss von Gesellschaftern, Neugestaltung von Gesellschaftsverhältnissen, Auseinandersetzungsvereinbarungen, Abfindungsansprüche)
  • pflichtwidriger Geschäftsführung (Beaufsichtigung und Weisungen an die Geschäftsführung, Entzug der Geschäftsführung, Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern, Schadensersatzklagen gegen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, D&O-Versicherung)
  • der Verletzung von Gesellschafterrechten (Auskunfts- und Einsichtsrechte, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, aktienrechtliche Anfechtungsklagen)
  • Schadensersatz (Vertragsverletzungen, Verletzung von Beraterpflichten, deliktische Haftung, Produzenten- und Produkthaftung)