Gesellschaftsrecht gibt den organisatorischen Rahmen menschlicher Kooperation in vielfältigen Formen vor. Modernes Gesellschaftsrecht geht aber weit darüber hinaus. Richtig eingesetzt eröffnet es eine Fülle innovativer Möglichkeiten zur Verfolgung definierter Ziele (wie das z. B. Joint Ventures oder Fondsgesellschaften tun) und gibt ein effektives Instrumentarium dazu an die Hand. Unternehmensgründern, Gesellschaftern, Gesellschaften und ihren Organen bieten wir rechtliche Unterstützung bei der:
- Wahl der optimalen Rechtsform entsprechend den Prioritäten unserer Mandanten (Anzahl der Gesellschafter, Geschäftsführung, Haftungsrisiken, Kapitalbeschaffung, Zukunftsaussichten, besondere Zielsetzungen wie Joint Ventures oder Fondsgesellschaften)
- Ausgestaltung der rechtlichen Verhältnisse (Gesellschaftsvertrag/Satzung, Geschäftsführungs- und Vorstandsverträge, Sonderrechte und Kontrollorgane, Gesellschaftervereinbarungen und Stimmbindungen, Kapitalaufbringung)
- praktischen Durchführung (Notartermine, registerrechtliche Fragen etc.)
- Kapitalbeschaffung (Bankkredite und Gesellschafterdarlehen, stille Gesellschaften, investive Beteiligungen, Emissionsprospekte; s. a. Transaktionen)
- laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung und Gestaltung (Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Kompetenzfragen, Mitarbeiterbeteiligungen, Umstrukturierungen, Umwandlungen, Verschmelzungen, Kapitalmaßnahmen etc.)
- laufenden Beratung im Tagesgeschäft (s. a. Handels- und Wirtschaftsrecht)
- Moderation gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen (Haftungsfragen, Ausscheiden von Gesellschaftern oder Geschäftsführern; s. a. Prozesstätigkeit)
- Abwicklung, Liquidation oder dem Verkauf (s. a. Transaktionen)
